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Die Fachschaften und Arbeitsgemeinschaften stellen sich vor


Die einzelnen Fachschaften des Gymnasiums Sarstedt stellen sich vor. Für den Inhalt der Fächer-Unterseiten sind die Fachschaften selbst zuständig.

Einen Einblick in die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften am Gymnasium Sarstedt erhalten Sie auf der Unterseite

Unterrichtsausfall


Laut Angaben des Kultusministeriums haben die Gymnasien in Niedersachsen eine Unterrichtsversorgung von knapp unter 100%. Dies gilt auch für das Gymnasium Sarstedt.

Warum fällt trotz dieser offenbar guten Rahmenbedingungen Unterricht aus und warum wird er nicht vertreten? Immer öfter muss ich auf Elternabenden zu diesen Fragen Stellung nehmen. Die offizielle Landesstatistik basiert auf der Annahme, dass Lehrer nie krank sind und ausschließlich „normaler“ Unterricht stattfindet. Dieser Normalfall ist im Schulalltag allerdings eher selten.

• An einer Schule mit 80 Lehrerinnen und Lehrern ist es recht unwahrscheinlich, dass immer alle Kolleginnen und Kollegen gesund sind. Ist ein Lehrer krank, kann er nicht unterrichten. Laut einer offiziellen Erhebung hatten wir in den vergangenen Jahren am Gymnasium Sarstedt einen vergleichsweise niedrigen Krankenstand.

• Klassenfahrten, Studienfahrten, Austauschfahrten, Gruppenfahrten und Exkursionen sind Schulveranstaltungen, die zur Tradition unserer Schule gehören. Auch Eltern möchten, dass sie nicht wegfallen, weil sie unser Bildungsangebot abrunden. In der Regel begleiten zwei Lehrkräfte eine Lerngruppe, die außer Haus ist. Ihr Unterricht muss während dieser Zeit ausfallen.

• An Bundesjugendspielen und Sportfesten, an Methoden- und Projekttagen sind die betreuenden Lehrer für die ihnen zugeteilte Lerngruppe zuständig. Den planmäßig vorgesehenen Unterricht können sie nicht geben.

• Ministeriellerseits ist es gewünscht, dass Lehrer sich fortbilden. Viele der Fortbildungen finden am Nachmittag – also außerhalb der Unterrichtszeit - statt. Es gibt aber auch Fortbildungen, wie zum Beispiel zu den neuen Kerncurricula oder zur Verbesserung der Methodenkompetenz, die ganz- oder mehrtägig sind. Nehmen Kolleginnen und Kollegen an derartigen Veranstaltungen teil, können sie nicht gleichzeitig unterrichten.

• Das Abitur ist die Abschlussprüfung am Gymnasium, es ist das Ziel, auf das alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule hinarbeiten. Als Staatsprüfung ist es bestimmten Regularien unterworfen. Dazu gehört, dass an mündlichen Prüfungen mindestens drei Lehrer beteiligt sind. Allein aufgrund der großen Zahl der Prüfungen muss ein Teil der Prüfungen am Vormittag stattfinden.

• Bei Prüfungsunterricht von Referendarinnen und Referendaren sowie der folgenden Besprechung muss der betreuende Fachlehrer anwesend sein und kann deshalb seine planmäßigen Unterrichtverpflichtungen nicht wahrnehmen.

• Werden neue Lehrkräfte eingestellt, finden Einstellungsgespräche statt: Daran nehmen der Schulleiter, sein Stellvertreter, ein Mitglied des Personalrats, die Frauenbeauftragte sowie ein Mitglied der Fachgruppe teil. Nicht immer können diese Gespräche außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden.

Warum wird nicht jede ausfallende Stunde vertreten?

Elternargument

Eltern äußern ihr Unverständnis über ausfallenden Unterricht häufig am Beispiel von Klassenoder Studienfahrten, also Veranstaltungen, bei denen eine ganze Lerngruppe außer Haus ist. Sie argumentieren, dass kein Unterricht ausfallen müsse, weil ja die anderen Lehrer, die sonst in dieser Gruppe unterrichten würden, Freistunden hätten. Dies ist prinzipiell richtig, stimmt aber trotzdem nur in Teilen. Die Begleitlehrer hätten im Normalfall jeweils 23,5 Stunden pro Woche zu unterrichten, es würden also 47 Lehrerstunden während dieser Zeit fehlen. Die Klasse hätte je nach Jahrgangsstufe 29 bis 34 Unterrichtsunden. Folglich läge das unterrichtliche Fehl bei 13 bis 17 Stunden pro Klassen- oder Studienfahrt.

Erlasslage

Die Arbeitszeit der Lehrer wird in einem Erlass (zum flexiblen Unterrichtseinsatz) des Kultusministeriums vom 11.05.1984 (§4 Abs. 2 ArbZVO-Lehr, sog. „Flexi-Erlass“) geregelt. Danach können Lehrkräfte bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche zusätzlich zu ihrem Stundenkontingent eingesetzt werden, jedoch 10 nur „im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitszeit“. Im Klartext bedeutet das, dass für die meisten zusätzlichen Unterrichtsstunden (Vertretungsstunden) irgendwann planmäßige Unterrichtsstunden ausfallen (müssen) - und zwar nicht zwangsläufig in derselben Klasse, sondern nur beim selben Lehrer. Man stopft also ein Loch in der einen Klasse, indem man ein anderes verursacht. Ziel ist es, die Unterrichtsausfälle gleichmäßiger zu verteilen, beseitigt werden sie dadurch nicht. Pädagogisch sinnvoll ist das eigentlich nur dann, wenn die Vertretungsstunde so effektiv ist wie die ausfallende planmäßige Unterrichtsstunde, was selten der Fall sein kann (es sei denn, jemand glaubt das Märchen, dass Lehrer ihren Unterricht nicht vorbereiten!).

Sinnvolle Vertretung ist oberster Grundsatz

Daraus ergibt sich die Forderung, dass der Vertretungsunterricht keine „Beaufsichtigung“ oder bloße Beschäftigungstherapie sein darf. Der Vertretungslehrer sollte nach Möglichkeit die Klasse kennen, um pädagogische Reibungsverluste zu vermeiden oder zumindest das sonst ausfallende Fach unterrichten, weil dann (hoffentlich) zumindest die Schüler auf die Unterrichtsstunde vorbereitet sind. Schwierigkeiten bei der Umsetzung In der Realität sind diese Forderungen nur in seltenen Fällen zu erfüllen, weil der Vertretungsplaner von einer Fülle von Zufällen abhängig ist, die nur selten einen guten Vertretungsplan ermöglichen:

• Ein Lehrer muss verfügbar sein (eine Freistunde haben!), der nach Möglichkeit die Klasse kennt oder wenigstens das Fach unterrichten kann, welches ausfällt. Sonst muss eben ein anderer Lehrer mit einem anderen Fach herhalten, aber auch der muss eine Freistunde haben! Bei Kollegen, die 25 Wochenstunden unterrichten, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr groß, dass man eine passende Freistunde findet.

• Manche Fächer (z.B. Kunst, Musik, die Naturwissenschaften oder Sport) sind an bestimmte Räume gebunden, die dann natürlich auch frei sein müssen, was selten der Fall ist.

• Sportunterricht ist nur in Doppelstunden sinnvoll und muss mindestens einen Tag vorher eingeplant sein, da die Schüler sonst ihr Sportzeug nicht dabei haben.

• Richtig schwierig ist der „gekoppelte“ Unterricht zu vertreten: Z. B. haben alle 8. bis 10. Klassen in einer bestimmten Stunde der Woche gleichzeitig Religion oder Werte und Normen, aber eben nicht klassenweise, sondern die Kurse sind aus mehreren Klassen zusammengesetzt. Wenn jetzt einer dieser Kurslehrer ausfällt, steht der Vertretungsplaner vor einem Problem, denn eine andere Unterrichtsstunde vorziehen kann er nicht - es handelt sich ja nicht um die normale Klassenzusammensetzung - einen Lehrer, der die Schüler in dieser Zusammensetzung kennt, gibt es nicht, und wahrscheinlich sind auch alle Lehrer besetzt, die dieses Fach unterrichten, denn die unterrichten ja die anderen Kurse.

• Schulleitungsmitglieder sind mit ziemlicher Sicherheit mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt.

• Lehrer, die Referendare am Seminar ausbilden (Fachleiter), haben Referendare an anderen Schulen zu besuchen und stehen in ihren Freistunden selten für Vertretungsstunden zur Verfügung.

• Beim Einsatz von Teilzeitkräften „soll auf die persönlichen Belange der Lehrkräfte Rücksicht genommen werden“ (§4 Abs. 2 ArbZVO-Lehr). „Ein Einsatz mit mehr als zwei Unterrichtsstunden wöchentlich über die jeweilige Unterrichtsverpflichtung hinaus ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft vorzunehmen.“ (§4 Abs. 2 ArbZVO-Lehr)

In der Praxis sieht die Erstellung des Vertretungsplans so aus, dass der Vertretungsplaner versucht, ausfallende Stunden durch Verschieben von Randstunden zu „stopfen“, die dann stattdessen ausfallen können.

Erziehung zum selbständigen Lernen

Wichtiges Ziel der schulischen Erziehung am Gymnasium Sarstedt ist es, die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler für ihre Lemprozesse zu stärken. Deshalb sind ausfallende Stunden insbesondere in der Oberstufe, aber zunehmend auch in den unteren Jahrgängen keine Freistunden. Schülerinnen und Schüler bekommen klar umrissene Aufträge, die sie in diesen Stunden (mit oder ohne Aufsicht, je nach Altersstufe) bearbeiten sollen. Sie sind gehalten, in den lehrerfreien Stunden an diesen Themen zu arbeiten.

Dr. W. Tischer